Regelwerk für den Wagenbau und Umzug.

Der Ortsverein möchte sich schon vorab bei allen Teilnehmenden des Festumzuges zu unserer Jubiläumsfeier am 21. und 22. September 2024 herzlich bedanken.

Mit diesem Merkblatt wollen wir Euch eine Hilfestellung bei der Umsetzung Eurer Ideen geben. Natürlich stehen wir Euch jederzeit bei Fragen oder Unklarheiten zur Verfügung.

Bestimmungen

Bestimmungen für die Teilnahme am Festumzug anlässlich des Jubiläumsumzugs „150 Jahre Petersdorf“ am 22. September 2024.

  • Für die Anfahrt zum Umzug und die Abfahrt nach dem Umzug ist unbedingtdarauf zu achten, dass man hierbei am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und die allgemeinen Verkehrsregeln einzuhalten sind, das heißt insbesondere, dass
    • Keine Personen auf den Anhängern mitfahren dürfen
    • Die Fahrzeuge (Trecker und Anhänger) für den Straßenverkehr zugelassen und technisch in Ordnung sein müssen
    • Fahrzeugbeleuchtungen und Kennzeichen dürfen nicht verdeckt werden
  • Für die eingesetzen Fahrzeuge ist eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung notwendig, die auch die Haftung für Schäden abdeckt, die auf den Einsatz der Fahrzeuge im Rahmen des Umzuges zurückzuführen sind. Meist kann kostengünstig eine entsprechende Zusatzversicherung beim Haftpflichtversicherer des Fahrzeuges abgeschlossen werden. Bitte wendet euch an den Haftpflichtversicherer und schließt diese Versicherung ab!

  • Neben jedem Wagen bzw. neben jedem Gespann müssen auf beiden Seiten je zwei (also insgesamt 4 pro Gespann!) volljährige Personen neben den Gespannen/ Fahrzeugen gehen um genügend Platz für das Fahren des Wagens durch die Straßen zu schaffen. Die Radengel müssen Warnwesten tragen, diese werden vor dem Umzug vom Ortsverein Petersdorf an die Radengel ausgegeben. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass keine Kinder von den Wagen springen oder jemand ausrutscht und unter den Wagen gerät.

  • Für solo fahrende historische Schlepper (auch mit Maschinen wie alten Rodern o. ä.) sind keine Radengel notwendig!

  • Auf jedem Fahrzeug und auf jedem Anhänger muss ein Feuerlöscher mitgeführt werden. Also bei Gespannen 2 Feuerlöscher!

  • Um einen reibungslosen Ablauf des Zuges zu gewährleisten, sollen die Fahrzeugführer dafür sorgen, dass keine Lücken über 30 Meter zur vorausfahrenden Gruppe entstehen.

  • Die Fahrer müssen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse (bei Schleppern L bzw. T) sein. Die Fahrer müssen volljährig sein.

  • Der Fahrer jedes Umzugswagens muss sowohl bei der Aufstellung als auch bei der Auflösung des Umzuges jederzeit direkt beim Fahrzeug sein, um dieses auf Anordnung der Umzugsleitung rangieren zu können.

  • Das Sitzen oder Stehen auf Anhängerdeichseln ist wegen der Unfallgefahr strengstens verboten.

  • Wir möchten euch bitten, möglichst kleine Trecker oder andere Zugfahrzeuge zu verwenden. Die Straßen sind oft eng und ein schöner alter bzw. kleiner Trecker passt einfach besser zu unserem Umzug.

  • Die Lautstärke der Musik auf den Wagen darf die anderen Umzugsteilnehmer und Zuschauer nicht unnötig stören. Insbesondere auf die Musikvereine und die Gruppen mit Kindern ist Rücksicht zu nehmen.

  • Werft bitte keine Plastikchips, Papierstreifen, leere Flaschen oder anderen Müll auf die Straßen und Grundstücke.

  • Den Anweisungen des Ordnungspersonals (Polizei, Feuerwehr, Ortsverein) ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Anweisungen des Ordnungspersonals oder bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen behält sich der Ortsverein Petersdorf e. V.  vor, die Teilnehmer vom Festumzug auszuschließen. Der Ortsverein Petersdorf e. V., behält sich vor, im Einzelfall gesonderte/abweichende Auflagen zu erteilen.

  • Die Gespanne dürfen max. eine Länge von 18,00 m (Umzugswagen mit Zugmaschine), bzw. bei Einzelfahrzeugen eine Länge von max. 12,00 m haben. Die Breite des Gespanns/Einzelfahrzeuges darf max. 2,55 m betragen und die Höhe einschließlich Personen inkl. Kopfbedeckung max. 4,00 m. Die Abmessungen entsprechen den maximalen Abmessungen der StVO und dürfen nicht überschritten werden.

  • Die Zugmaschinen der Umzugswagen dürfen grundsätzlich das zulässige Gewicht von 8,5 t nicht überschreiten.

  • Für die äußere Sicherheit der Fahrzeuge/Motivwagen muss eine Seitenverkleidung vorhanden sein, die mindestens 25-30 cm über den Boden reicht. Darüber hinaus müssen die Räder des Fahrzeuges so gesichert sein, dass Zuschauer – besonders Kinder – nicht unter die Motivwagen geraten können.

  • Stromerzeuger sollten möglichst am Anhänger untergebracht werden, um Beschädigungen der erforderlichen Kabel im Bereich Deichsel/Drehkranz zu vermeiden. Das Betanken des Stromerzeugers im Zug ist strikt untersagt.

  • Offene Feuerstellen auf den Fahrzeugen/Anhängern bilden ein unkalkulierbares Risiko und sind grundsätzlich verboten.

  • Für die Gewährleistung und die Einhaltung der vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen, insbesondere im Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz vor, während und nach dem Eröffnungsumzug sind die Zugteilnehmer selbst verantwortlich.

  • Fahrern als auch Radengeln ist der Alkoholgenuss vor und während des Umzuges untersagt. Bitte übernehmt Verantwortung und vermeidet übermäßigen Alkoholkonsum. Ein positives, verantwortungsvolles Auftreten aller Teilnehmer dient der Sicherheit und ist ein Vorbild für Kinder und Jugendliche.

  • Am 22. September 2024 findet ab 11:00 Uhr eine Abfahrtskontrolle durch ein Team der Polizei statt. Um dies reibungslos durchführen zu können, muss der Umzug um 10:30 Uhr aufgestellt sein.
    • Bitte seid rechtzeitig!
    • Haltet euch bitte an die Vorgaben beim Bau der Fahrzeuge, damit es nicht zu einer Untersagung der Teilnahme durch die Polizei kommt
  • Jede Teilnehmergruppe erhält vorab eine Nummer, mit der festgelegt wird, wo im Umzug die Gruppe am Umzug teilnimmt. Für die Aufstellung erhält auch jede Gruppe vorab Informationen wo die Gruppen sich aufstellen müssen.

Hier noch ein paar rechtliche Hinweise

  • Teilnehmer und Zuschauer haben für eigene Schäden zu haften.

  • Für Fahrzeughalter-/führer besteht keine Befreiung von der Haftpflicht (bei nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen wie Rasenmähertraktoren o.ä. sollte eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden).

  • Pro Zugfahrzeug darf nur ein Anhänger gezogen werden.

  • Bei Fahrzeugen mit „grüner Nummer“ muss beim Zollamt (zuständig für die Kfz-Steuer-Erhebung) eine sogenannte „zweckfremde Nutzung“ angezeigt werden. Der Nachweis ist beim Umzug mitzuführen!

    Bitte beachtet hierzu auch die gesonderte Erläuterung. (Download)

  • Sollten Zugmaschinen und Anhänger während des Festumzuges eingesetzt werden, sind die Vorgaben der „Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften“ (siehe Anlage) einzuhalten.

  • Weitere zu beachtende Hinweise findet ihr auf dem „Merkblatt für die Personenbeförderung auf Anhängern bei Brauchtumsveranstaltungen“.

Durch die Anmeldung zum Festumzug erkennen die Teilnehmer die Bestimmungen für die Teilnahme am Jubiläumsumzug „150 Jahre Petersdorf“ an. 

Downloads

Gesamtes Regelwerk als PDF.

Hinweis zweckfremde Nutzung als PDF.

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